Seitenbereiche

Dresdener Kurtaxsatzung unwirksam

/news/steuernews_f%C3%BCr_gastronomie_hotellerie/
Illustration

Landeshauptstadt unterliegt im Streit mit Hotelier

Sachverhalt

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum 01.01.2014 eine neue Kurtaxsatzung in Kraft gesetzt. Danach wären pro Übernachtung und Person € 1,30 an die Stadt abzuführen. Ein Hotelier hat dagegen geklagt und Recht bekommen.

Kur- und Erholungsort

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urt. v. 09.10.2014, (Az 5 C 1/14) entschieden, dass Dresden keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sei, und deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben dürfe.

Revision

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Mit einer Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu rechnen.

Stand: 27. März 2015

Bild: Manfred Ament - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Unser umfassendes Beratungsangebot beinhaltet klassische Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Erstellen von Gutachten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und besuchen Sie uns an unseren Standorten in Esslingen oder Coswig. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!

Brutsche & Kollegen
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.