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Meldepflichten

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Bürokratieentlastung

Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister in dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf für ein „viertes Bürokratieentlastungsgesetz“, abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BEG_IV.pdf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Gastronominnen und Gastronomen dürften vor allem von folgenden Entlastungsmaßnahmen profitieren:

Wegfall der Hotelmeldepflichten

Die Meldepflichten für Übernachtungen sollen bei Übernachtungsgästinnen und -gästen künftig entfallen, die deutsche Staatsangehörige sind. Geplant sind hierzu Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7). Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sollen diese Maßnahmen die Wirtschaft von € 62 Mio. Erfüllungsaufwand entlasten.

Kürzere Aufbewahrungsfristen

Die bisher für Buchungsbelege geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Letzteres soll analog auch für die Umsatzsteuer und auch für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellte oder empfangene Rechnungen gelten (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung AO-neu, § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch/HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, § 27 Abs. 40 UStG-neu).

Stand: 27. März 2024

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Erscheinungsdatum:

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