Lässt sich Erfolg steuern?
Ja! Mit der richtigen Steuerberatung aus Expertenhand und interdisziplinäres Denken. Wir sind immer auf dem aktuellen Wissensstand und kennen alle Details des Steuer- und Abgabenrechts. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Angelegenheiten und planen mit Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir bringen Sie ans Ziel
Sie möchten Ihre steuerliche Situation optimieren oder benötigen unkomplizierte Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Unsere Experten steuern Sie mit viel Know-how und Kompetenz in eine erfolgreiche Zukunft. Profitieren Sie von einem an Ihre Erfordernisse angepassten Leistungspaket. Wir entlasten Sie von Aufgaben rund um die laufend zu führende Buchhaltung, über Lohn- und Gehaltsverrechnung bis hin zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Was gibt es bei der Steuererklärung zu beachten?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. So verlangen beispielsweise das Einkommensteuergesetzt, das Körperschaftsteuergesetz , das Gewerbesteuergesetzt und das Umsatzsteuergesetz die jährliche Abgabe einer Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen nur in bestimmten Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt infolge der Nichtabgabe befreit zudem nicht von der Abgabepflicht.
Eine Steuererklärung, in welcher der Steuerpflichtige die zu entrichtende Steuer selbst berechnet, heißt Steueranmeldung. Die wichtigsten Beispiele für eine Steueranmeldung sind die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuervoranmledung und die Kapitalsteueranmeldung.
Zusätzlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Typischer Anwendungsfall ist die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung, nachdem das Finanzamt die Sterbeurkunde vom Standesamt hat.
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat die Möglichkeit des Einreichens einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung).
Steuererklärung online
Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür musste in der Vergangenheit ein amtlich vorgeschriebener Papier-Vordruck verwendet werden. Inzwischen ist im Rahmen des ELSTER-Projekts grundsätzlich die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für die wichtigsten Steuerarten mittels amtlich vorgeschriebenem Datensatz vorgeschrieben. Der Steuererklärung brauchen Belege nur beigefügt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist. Privatpersonen, die keine Belege an das Finanzamt übersenden, sollten die Belege mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist oder bis zur Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung aufbewahren. Zudem bestehen in bestimmten Fällen auch für Privatpersonen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Welche Unterlagen bzw. Daten braucht man für die Steuererklärung?
Wir senden Ihnen gerne eine auf die betreffende Steuererklärung zugeschnittene Checkliste zu. Fordern Sie diese unter "Informationen anfordern" an.