Finanzgerichtsverfahren
Steuerberater zum Thema Prozessführung vor dem Finanzgericht
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Allgemeines zum Finanzgerichtsverfahren
Ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ohne Erfolg geblieben, so steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Rechtsweges zum Finanzgericht offen.
Anders als die Finanzämter ist die Rechtsprechung nicht an die Richtlinien der Finanzverwaltung gebunden, insbesondere nicht an die sogenannten Nichtanwendungserlasse, wo z.B. das Ministerium seinen nachgeordneten Dienststellen vorgeschrieben hat, ein Urteil des Bundesfinanzhofes einstweilen nicht über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Gerade der Bundesfinanzhof als das oberste deutsche Gericht sieht seine Funktion nicht nur darin, Verwaltungsvorschriften, die ohne eine ausreichende Grundlage ergangen sind, auch einmal zu Gunsten des Steuerbürgers einzudämmen und damit auch Gesetzeslücken, die zu einer Steuerersparnis führen können, zum Durchbruch zu verhelfen.